Sofortprogramm Gebäude
Bundesbauministerin Klara Geywitz hat konkrete Klimaschutzmaßnahmen für Gebäude vorgelegt. Denn die Bundesregierung hat sich Ziele gesetzt jährlich sinkende Emissionsmengen einzuhalten. 2021 waren für die Bauindustrie 113 Mio. t CO2-Äq avisiert. Überschritten wurde dieser Wert mit 2 Mio. t CO2-Äq. Woraufhin das Bundesbauministerium im Juli 2022 ein Sofortprogramm Gebäude erlassen hat. Dieses sieht vor in unterschiedlichen Bereichen CO2 einzusparen, so dass das Ziel für 2030 erreicht werden kann, maximal 67 Mio. t CO2-Äq zu produzieren.
In dem Sofortprogramm Gebäude werden unterschiedliche Maßnahmen aufgelistet, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.
- Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung)
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Gesetz für kommunale Wärmeplanung Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive
- Wärmepumpe Optimierung bestehender Heizungssysteme
- Initiative öffentliche Gebäude
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Zukunft Bau Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich
Bundesbauministerin Klara Geywitz hebt insbesondere drei Punkte hervor.
- Bestand sanieren
Die Förderung von seriellem Sanieren soll in den Fokus genommen werden, um den Bestand in Deutschland klimagerecht fit zu machen. Eine Sanierungsstrategie soll dabei helfen. Allen voran sollen öffentliche Gebäude saniert werden: Sportstätten, Jugendhäuser und Schwimmbäder.
- Kommunale Wärmeplanung
Unter diesem Schlagwort möchte die Bundesregierung fossile Heizungsträger in Kommunen minimieren. Dazu werden ab Herbst 2022 Gespräche mit Kommunen geführt, um daraus Strategien abzuleiten.
- Treibhausneutraler Neubau
Das Ziel der Bundesregierung 400.000 Wohnungen jährlich zu bauen, wird mit dem Sofortprogramm Gebäude nochmal genauer definiert. Es sollen nachwachsende Rohstoffe beim Neubau verwendet werden und erneuerbare Wärmeträger zum Heizen zum Einsatz kommen.
Die Bundesregierung möchte das Sofortprogramm nach dem Prinzip fördern und fordern umsetzen. Gesetzesnovellierungen, wie Typengenehmigungen und Reformierung des Baugesetzes, sollen ebenso dazu beitragen die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen sowie Förderprogramme, die das ressourceneffiziente und nachhaltige Bauen fördern. Verpflichtend werden ab dem 01.01.2023 erneuerbare Wärmeträger beim Heizen gefordert. Der Standard Effizienzhaus 55 soll ab dem 01.01.2024 verpflichtend werden.