Haushaltsausschuss des Bundestages gibt Finanzmittel für sozialen Wohnungsbau und Städtebauförderung frei
Sozialer Wohnungsbau
2025 sollen weitere 3,5 Milliarden Euro Bundesmittel für bezahlbaren Wohnraum bereitgestellt werden. Damit soll beispielsweise auch das erfolgreiche Programm Junges Wohnen für den Bau von Studierenden- und Azubi-Wohnheimen weitergeführt werden, durch das im letzten Jahr 10.000 neue Wohnmöglichkeiten auf den Weg gebracht werden konnten.
Seit 2022 investiert der Bund wieder vermehrt in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Beispielsweise sind bis 2028 Ausgaben in Höhe von 21,56 Millionen Euro geplant, die von den Ländern kofinanziert werden sollen. Dadurch soll die doppelte Summe für Sozialwohnungen verfügbar werden. Die Wirkung der Investitionen hat sich bereits gezeigt: 2023 stiegen die geförderten Wohneinheiten im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 20 Prozent auf ganze 49.430.
Städtebauförderung
Kommunen und Länder sollen zudem dieses Jahr Städtebaufördermittel in Höhe von 790 Mio. Euro erhalten. Parks, Plätze, Sportanlagen, Kita- und Schulanlagen sowie Stadtteilzentren sollen damit gefördert werden; sie sollen schöner und barrierefreier werden. Die Aufträge gehen dabei zum Großteil an lokale Handwerker.
Die Städtebauförderung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen und bildet somit ein wichtiges und erfolgreiches Instrument der Stadtentwicklung. Sie umfasst über städtebauliche Veränderungen hinaus auch die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume wie beispielsweise für Hitzeanpassung, attraktive Sport- und Bewegungsräume oder sozial gerechte Quartiersentwicklung. Bund, Länder und Kommunen werden jeweils zu einem Drittel an den Kosten beteiligt.
Durch die Freigabe der Fördermittel soll Planungssicherheit für Länder, Kommunen und für die Bauwirtschaft geschaffen werden.