Neue Mieterschutzverordnung
Am Dienstag, den 28. Januar 2025, hat das NRW-Landeskabinett eine neue Mieterschutzverordnung beschlossen, welche ab 1. März in Kraft treten soll. Statt bisher 18 werden nun 57 Kommunen miteinbezogen; Grundlage dafür ist eine gutachterliche Ermittlung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Zu den ausgewählten Kommunen gehören auch Köln und viele Kommunen im Umkreis.
Da sich die Bundesregierung bisher nicht auf eine Neufassung der Mietpreisbremse einigen konnte, ist die Geltungsdauer für die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn auf den 31. Dezember 2025 zu begrenzen. Das Mieterhöhungspotenzial in bestehenden Verträgen wird auf höchstens 15 statt 20 Prozent in drei Jahren begrenzt. Zudem wird die Kündigungssperrfrist verlängert und soll zukünftig statt drei Jahren acht Jahre betragen – die Kündigungssperrfrist schützt Mietende nach dem Verkauf einer Mietwohnung vor einer Eigenbedarfskündigung durch die neue Eigentümerin/den neuen Eigentümer. Beide Regelungen gelten bis Februar 2030.
Laut Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, hat NRW gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat die Diskussion über eine Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch angestoßen. Dieser Ansatz sei bisher nicht von der Bundesregierung aufgegriffen worden.