Der Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen von CDU und GRÜNEN
Vor der Sommerpause hat die neue Regierungskoalition für NRW aus CDU und GRÜNEN die Koalitionsvereinbarung vorgestellt. Wir haben uns den Vertrag im Hinblick auf die Themen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung angeschaut.
Für die kommende Legislaturperiode, 2022 bis 2027, nimmt die Landesregierung NRW die Bauindustrie in den Fokus als Innovationstreiberin für Nachhaltigkeit und entscheidenden Hebel, um die NRW-Klimaziele zu erreichen. Deswegen will die neue Landesregierung klimaneutrales und innovatives Bauen und Entwickeln sowie zukunftsfähige und nachhaltige Bauprodukte und Baustoffe fördern. Dazu zählen u. a. wiederverwendbare Ressourcen im Hochbau, die Weiterentwicklung von Innovationssprüngen über 3D-Druck mit innovativen Bindemitteln mit deutlich weniger CO2-Verbrauch, sowie das serielle und modulare Bauen. Die Landesbauordnung soll im Hinblick auf mehr Nachhaltigkeit ständig weiterentwickelt werden.
Die Abstandsregelung für nicht brennbare Photovoltaik-Anlagen wird im Abgleich mit der Schutzfunktion der Landesbauordnung auf den Prüfstand gestellt und soll, wenn möglich, abgeschafft werden. Ergänzend dazu sollen Vorschriften im Hinblick auf den (nachträglichen) Einbau von Wärmeversorgungssystemen über Wärmepumpen erleichtert werden, um den Heizungsaustausch hin zu einer CO2-neutralen Wärmeversorgung zu beschleunigen.
Nachverdichtung, Nutzungsdurchmischung und ein Zusammenführen von Wohnen und Arbeiten sollen gestärkt werden. Dazu wird eine für eine Überprüfung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Technischen Anleitung Lärm, des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung auf Bundesebene geworben.
Die Landesregierung möchte eine „Koalition für den Holzbau in Nordrhein-Westfalen“ gründen, außerdem sollen bestehende baurechtliche Hemmnisse abgebaut und bestehende Förderprogramme für klimafreundliche und innovative Projekte fortgeführt werden. Eine Landesinitiative „Nachhaltiges Grün in der Stadt“ soll sich um Themen wie die Begrünung von Dächern und Fassaden kümmern und den Einsatz vorantreiben.
Die kommunalen Vergabegrundsätze sollen verlängert und zu einer Rechtsverordnung weiterentwickelt werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche weiteren Erleichterungen in diesem Zusammenhang geschaffen werden können.
Ein Pilotprojekt zur Erstellung eines digitalen CO2-Gebäudepasses soll in Zukunft den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes abbilden. Ziel ist, dass ersichtlich wird, wie viel CO2 bei der Erstellung eines Gebäudes entstanden ist. Begleitend dazu soll die Industrie unterstützt werden mit CO2-ärmeren Baustoffen und Bauprodukten zu arbeiten. Dazu soll das Förderprogramm zum innovativen Bauen deutlich erhöht werden.
Das Ziel der neuen Landesregierung ist, dass bis 2027 mindestens 45.000 neue mietpreisgebundene Wohneinheiten entstehen. Die öffentliche Wohnraumförderung soll auf mehr mietpreisgebundenen Wohnraum und auf Es sollen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Modernisierungsmaßnahmen klimafreundlich und barrierearm umzusetzen. Die öffentliche Wohnraumförderung soll für die Dauer der Legislatur mindestens auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt werden. In Ballungszentren sollen Hemmnisse, die den preisgedämpften Wohnraum verhindern, identifiziert und abgeschafft werden, dabei wird auch die Einführung einer dritten Fördersäule geprüft.
In der Stadtentwicklung will die neue Koalition die landesrechtlichen Regelungen über die Veräußerung von landeseigenen Grundstücken überarbeiten, um den Kommunen eine vorsorgende Bodenpolitik zu ermöglichen. Landesliegenschaften sollen primär über Erbpacht vergeben werden. Daneben soll der Zwang zur Veräußerung nach dem Höchstbieterprinzip beendet werden und die Veräußerung nach sozialen, ökonomischen und ökologischen Kriterien ermöglicht werden.
Damit Kommunen eine bessere Möglichkeit zur Ausübung ihres Vorverkaufsrechts erhalten, soll das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes in Nordrhein-Westfalen durch eine Rechtsverordnung umgesetzt werden. So sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, Bauland schneller zu mobilisieren.
Außerdem soll die die Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds geprüft werden, um in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine aktive vorsorgende Bodenpolitik der öffentlichen Hand zu erleichtern. Durch revolvierende Bodenfonds sollen mehr Spielräume in der Stadtentwicklung geschaffen und langfristig gesichert werden, indem ein Sondervermögen aufgebaut wird. So kann eine Kommune aktiv die Bodenpreise steuern und bei der Schaffung von bezahlbarem Wohn- und Gewerberaum mitwirken.
Den gesamten Koalitionsvertrag finden Sie hier zum Nachlesen.