Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit
Zum 01.01.2025 wird die Neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt. Sie soll eine weitere Säule für mehr bezahlbares Wohnen bilden und dafür sorgen, dass es für sozial orientierte Unternehmen und Körperschaften rechtlich möglich und finanziell attraktiv wird, sich bei der sozialen und langfristigen Vermietung von Wohnraum zu engagieren.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurde ein wohngemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung eingeführt. Dadurch wird die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum durch sozial orientierte Unternehmen (wie z.B. kommunale Unternehmen, Unternehmen der Sozialwirtschaft mit Wohnungsbeständen) als „gemeinnützig“ eingestuft und steuerlich begünstigt. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die von den Unternehmen angebotene Miete unter der marktüblichen Miete liegt.
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